Einheitliche Regelungen
Einheitliche Regelungen an unserer Schule
Schreibgerät
Wir schreiben mit Füller, Schriftfarbe blau.
Rollerpens sind auch möglich. Aber Rollerpens, die radiert werden können, dürfen in
Leistungsnachweisen nicht benutzt werden.
Heftgestaltung
◊ Die Überschrift wird mit Tinte geschrieben und farbig unterstrichen.
◊ Das Datum wird an den Rand geschrieben.
Vergessene Sportsachen und Befreiung vom Sportunterricht
◊ Wurden die Sportsachen vergessen oder sind nicht angemessen, bleiben die Schüler
im Sportunterricht, nehmen aber nicht aktiv teil.
◊ Findet in dieser Zeit ein Leistungsnachweis statt, wird die Leistung mit Note 6 bewertet.
◊ Für Leistungsnachweise wird ein einmaliger Nachtermin gegeben.
◊ Bei einmaligen Sportbefreiungen durch die Eltern oder durch den Arzt bleiben die Schüler
im Unterricht, nehmen aber nicht aktiv teil.
◊ Auch für diesen Fall erhalten die Schüler einen einmaligen Nachholtermin.
◊ Der Nachholtermin ist im Normalfall die nächste Sport- bzw. Schwimmstunde, kann jedoch aus
organisatorischen Gründen zu einem anderen Zeitpunkt (z.B. nachmittags) stattfinden.
◊ Kann ein Schüler mehr als einmal - und das hintereinander - nicht am Sport-/ Schwimmuntericht
teilnehmen, so ist ein ärztliches Attest nötig (z.B. längere Erkrankung, Beinbruch)!
In diesem Fall kann der Schüler vom Unterricht nur in Absprache mit der Sportlehrkraft befreit
werden, d.h. die Sportlehrkraft entscheidet!
◊ Bei dreimaligem Vergessen der Sportsachen: Freitag Plus
Trinken im Unterricht
◊ Trinken ist nur zum Stundenwechsel erlaubt.
◊ Die Flaschen dürfen weder auf dem Tisch noch auf dem Boden stehen. Der Besuch des WCs
ist in den Pausen möglich, zwischen den Pausen nur in Ausnahmefällen erlaubt.
◊ In den Computerräumen und in den Turnhallen sind Getränke verboten.